Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Anforderungen für ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten festlegt und Unternehmen zur Offenlegung ihrer Lieferketten verpflichtet. Das Gesetz ist nach den Einflussmöglichkeiten der Unternehmen abgestuft und gilt zunächst nur für Unternehmen mit mind. 3000 Beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 werden auch Unternehmen mit mind. 1000 Beschäftigten in die Pflicht gezogen. Das Gesetz dient der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage.
Dabei orientiert sich das Lieferkettengesetz an international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen. Diese umfassen unteranderem die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretung zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser, sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland besitzen. Darüber hinaus bezieht sich das Gesetz, neben dem eigenen Geschäftsbereich, auf (mittelbare) Zulieferer, sowie auf das Handeln aller Vertragspartner.
Bei Missachtung drohen den Unternehmen Strafen von bis zu 8 Millionen Euro oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Zudem können für Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mind. 400 Millionen Euro besitzen, Bußgelder von bis zu 2% des Jahresumsatzes verhängt werden.
Kontrolliert wird die Einhaltung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass für die Durchsetzung mit weitgehenden Kontrollbefugnissen ausgestattet ist. Es darf Geschäftsräume betreten, nach Auskünften verlangen und Unterlagen einsehen. Um Unternehmen bei der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu unterstützen, stellt das BAFA eine Handreichung unter www.bafa.de/lieferketten bereit.