Steuerliche Vertretung Umsatzsteuer
Generiert Ihr Unternehmen Umsätze in den Niederlanden? Dann muss sich Ihr Unternehmen in der Regel umsatzsteuerlich registrieren lassen, die Umsatzsteuer beim Finanzamt anmelden und an das Finanzamt abführen. Die steuerliche Vertretung der Deutsch-Niederländischen Handelskammer bietet Ihrem Unternehmen Unterstützung bei umsatzsteuerrechtlichen Fragen in deutscher Sprache.
Wir verfügen über die erforderlichen umsatzsteuerrechtlichen Kenntnisse und Kontakte in den Niederlanden. Wir übernehmen für Sie die Registrierung, die Meldepflicht (Umsatzsteuererklärungen, Zusammenfassende Meldung und INTRASTAT-Meldung) sowie die gesamte Kommunikation mit den niederländischen Behörden. Nehmen Sie bei Fragen zur steuerlichen Vertretung in den Niederlanden gerne Kontakt mit uns auf.
Beispiele für die eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht in den Niederlanden erforderlich sein kann:
- Baubereich (Einschaltung von Sub-Unternehmern)
- Veranstaltung & Seminare in den Niederlanden
- Import in den Niederlanden
- Reparatur- oder Wartungsarbeiten in den Niederlanden
- Versandhandel (Überschreitung der Lieferschwelle in den Niederlanden)
Unsere Leistungen:
- Prüfung der Umsatzsteuerpflicht
- Registrierung und Korrespondenz mit der niederländischen Finanzbehörde
- Analyse und Beurteilung umsatzsteuerrechtliche Fragen
- Reihengeschäfte, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, Bauleistungen & Anlagenbau, Konsignationslager, Montagelieferung etc.
- Erstellen und Einreichen der Umsatzsteuererklärungen
- Zusammenfassende Meldungen
- INTRASTAT-Meldungen
- Beratung zur Rechnungsstellung
- Mehrwertsteuerrückerstattung