Business Know-how

Zahlungsfrist für Großunternehmen von 60 auf 30 Tage verkürzt

01.09.2022

Bereits 2017 trat eine Gesetzesänderung in den Niederlanden ein, dass große Unternehmen ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen bezahlen müssen. Ab 1. Juli 2022 wurde die maximale Zahlungsfrist von Großunternehmen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den Niederlanden von 60 auf 30 Tage verkürzt. Großunternehmen sind definiert als Organisationen mit mehr als 250 Beschäftigten, einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro und/oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro.

Mit dieser Gesetzesänderung soll man den kleinen und mittleren Unternehmen, die oft Schwierigkeiten haben, ihre ausstehenden Rechnungen zu bezahlen, „unter die Arme greifen“. Im Jahr 2021 registrierte die Regierung über eine anonyme Hotline das Zahlungsverhalten großer niederländischer Unternehmen gegenüber kleinen und mittelständischen Betrieben, da die Begleichung ihrer Rechnungen immer länger zu dauern schien. 

Frühere Untersuchungen hatten bereits gezeigt, dass Rechnungen von kleinen und mittlere Unternehmen an Großunternehmen immer später bezahlt wurden. Die gesetzlich maximale Zahlungsfrist von 60 Tagen stammt aus dem Jahr 2017. Davor gab es Zahlungsfristen von 90 oder sogar 120 Tagen.

Diese KMU-Unternehmen hätten einen um 55 Milliarden Euro geringeren Bedarf an Betriebskapital, wenn ausstehende Rechnungen innerhalb einer Frist von 30 Tagen gezahlt würden, geht aus den Berechnungen hervor. Die verspäteten Zahlungen wirken sich unmittelbar auf die finanzielle Gesundheit von KMU-Unternehmern aus. Diese sind seit der Corona-Krise ein noch größeres Problem geworden, das aber nach Angaben der niederländischen Königlichen Vereinigung für KMU-Unternehmen (Koninklijke Vereniging MKB-Nederland) bereits vor der Pandemie bestand.

Anfang 2021 wurde eine vorübergehende Meldestelle für Zahlungsverzug eingerichtet. Ziel ist es, das Zahlungsverhalten von Großunternehmen gegenüber KMU-Unternehmen zu erfassen. Auf der Website der niederländischen Behörde Verbraucher & Markt (Autoriteit Consument en Markt) können Unternehmer säumige Großunternehmen anonym melden. Diese Kontaktstelle für Unternehmer bleibt bis zum 26. Januar 2023 geöffnet.

Ob die verkürzte Zahlungsfrist den gewünschten Effekt erzielt, wird sich noch zeigen. Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne Donata Lex (Tel. +31 70 311 4160).

Text: Donata Lex
Foto: Adobe Stock

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