Im Jahr 2019 ist die sogenannte Digitalisierungsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie EU 2019/1151) in Kraft getreten.
Die Richtlinie soll eine einfache, effiziente und schnelle Gründung von Gesellschaften gewährleisten, um einen wettbewerbsfähigen europäischen Binnenmarkt zu fördern. Dazu soll die Online-Gründung von Kapitalgesellschaften ermöglicht werden.
Die Digitalisierungsrichtlinie musste bis zum 31. Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Der niederländische Gesetzgeber hat allerdings die Möglichkeit einer einjährigen Verlängerung genutzt und am 21. April 2022 dem niederländischen Parlament den Gesetzentwurf zur digitalen Gründung einer BV (Wetsvoorstel Digitale Oprichting BV) vorgelegt.
Digitale Gründung einer BV: Was sind die Vorteile?
Eine BV auf Distanz gründen, war bislang auch möglich, indem eine schriftliche Vollmacht erteilt wurde. Da Notare jedoch verpflichtet sind, Gründer zu identifizieren, muss ein Gründer den Notar persönlich aufsuchen oder dem Notar einen von einem anderen Notar beglaubigten Ausweis vorlegen. Es ist also zumindest ein physischer Besuch bei einem Notar erforderlich.
Der neue Gesetzentwurf ermöglicht es, die Online-Beurkundung einer BV vollständig über eine sichere Videokonferenz durchzuführen. Die zentrale Plattform, die die niederländische Notarkammer (KNB) zu diesem Zweck hat bauen lassen, ist bereits fertig.
Im Rahmen des Online-Gründungsverfahrens ist ein Gründer nicht mehr verpflichtet, physisch einen Notar aufzusuchen. Stattdessen kann die Identifizierung des Gründers durch ein elektronisches Identifizierungsmittel erfolgen. Die zentrale Plattform wird dabei nur Identifizierungsmittel der höchsten Sicherheitsstufe akzeptieren. Mittels einer elektronischen Signatur kann die Urkunde digital unterzeichnet werden.
Auch die Erstellung von praxistauglichen Musterurkunden soll der einfachen und schnellen Gründung dienen. Der Vorstand der niederländischen Notarkammer hat zu diesem Zweck eine Musterurkunde für die Gründung einer BV erstellt. Diese Musterurkunde kann, muss aber nicht für die Gründung einer BV im Online-Verfahren verwendet werden. Insbesondere bei komplexeren Gründungen werden maßgeschneiderte Urkunden nach wie vor erforderlich sein.
Neue Vereinfachungen bei digitaler Gründung einer BV
Ein weiteres Instrument zur Vereinfachung des Gründungsprozesses ist die im Gesetzentwurf aufgenommene Bestimmung bezüglich der Sprache, in der die Gründungsurkunde erstellt werden kann. Nach geltendem Recht muss die Gründungsurkunde einer BV in niederländischer Sprache erstellt werden. Aufgrund des Gesetzentwurfs kann die Gründungsurkunde einer BV die online gegründet werden soll, auch in englischer Sprache abgefasst werden. Insbesondere für ausländische Gründer, die die niederländische Sprache nicht beherrschen, erleichtert das den Gründungsprozess.
Die Gesetzesänderungen werden voraussichtlich zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.