Zum 01. Juli 2021 wird der gesetzliche Mindestlohn in den Niederlanden erneut angehoben. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen.
Ab kommenden Monat beträgt der gesetzliche Mindestlohn 1.701 Euro brutto monatlich für Arbeitskräfte ab 21 Jahre bei Vollzeitbeschäftigung betragen. Für Arbeitskräfte unter 21 gelten weiterhin andere Mindestlohnsätze. Diese sind wie folgt:
Alter monatlicher Mindestlohn (Bruttobeträge)
20 Jahre | EUR 1.360,80 |
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19 Jahre | EUR 1.020,60 |
18 Jahre | EUR 850,50 |
17 Jahre | EUR 671,90 |
16 Jahre | EUR 586,85 |
15 Jahre | EUR 510,30 |
Die Beträge des gesetzlichen Mindestlohns finden sich häufig in niederländischen Tarifverträgen in den untersten Gehaltsgruppen wieder.
Der niederländische gesetzliche Mindestlohn ist wie bisher ein Monatslohn und kein Stundenlohn. Das bedeutet, dass er sowohl für Vollzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen Wochenstundenzahl von 40 Wochenstunden als auch für Vollzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen Wochenstundenzahl von 36 Wochenstunden gilt.
Der niederländische gesetzliche Mindestlohn gilt für Arbeitskräfte und für bestimmte Auftragnehmer. Soweit ein niederländischer Tarifvertrag Anwendung findet, gehen die Tariflöhne allerdings vor. Dies gilt auch für Arbeitskräfte, die von ihrem Arbeitgeber zur vorübergehenden Arbeitsleistung in die Niederlande entsendet werden.
Unverändert geblieben ist der gesetzliche Urlaubsgeldanspruch, der in den Niederlanden zusätzlich zu dem Mindestlohnanspruch besteht. Im Hinblick auf den gesetzlichen Urlaubsgeldanspruch bestehen jedoch im gewissen Rahmen vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, wenn die Vergütung der Arbeitskraft höher als der Mindestlohn ist.
DNHK, Ulrike Tudyka
Quelle: Rijksoverheid