Das Know Your Customer (KYC) Prinzip in der Geldwäscheprävention
Unter dem Know Your Customer (KYC)-Prinzip (engl. für “Lerne deinen Kunden kennen“) versteht man die Prüfung von Neukunden eines Kreditinstituts, bezüglich persönlicher Daten und Geschäftsdaten. Ziel ist die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die gesetzliche Grundlage für das KYC Prinzip ist Art. 8 in der 3. EU -Geldwäsche-Richtlinie.
Mit diesem Gesetz werden bestimmte Personen und Unternehmen verpflichtet, ihre Neukunden nach bestimmten Kriterien zu überprüfen. Zumeist sind dies Kredit- und Finanzinstitute oder Abschlussprüfer, externe Buchprüfer und Steuerberater sowie jede andere Person, die geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeit, materielle Hilfe, Unterstützung oder Beratung im Hinblick auf Steuerangelegenheiten leistet. Immobilienmakler, auch in ihrer Tätigkeit der Vermietung von Immobilien bei denen die monatliche Miete auf 10.000 EUR oder mehr beläuft, fallen ebenfalls unter die Richtlinie. Darüber hinaus müssen Dienstleister, die virtuelle Währungen in Fiatgeld und umgekehrt tauschen, Anbieter von elektronischen Geldbörsen, Kasinos und andere Unternehmen die mit Gütern handeln und (Bar- oder elektronische) Zahlungen ab einer Höhe von 15.000 Euro entgegennehmen, Rechenschaft ablegen.
Die Sorgfaltspflichten umfassen unteranderem die ausführliche Feststellung der Identität eines Kunden auf Grundlage von glaubwürdigen und unabhängigen Quellen, die Einholung von Informationen über Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung und die Durchführung einer kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung.
Der KYC-Prozess ist bei Beantragung eines Kredites oder ähnlichen Finanzleistungen oft mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und kann eine große Herausforderung für mittelständische Unternehmen darstellen. Die Unternehmen müssen zahlreiche Fragen beantworten, unter anderem zur Art der Gesellschaft, Tätigkeit, Branche, zur Anzahl der Mitarbeiter, zu den Besitzverhältnissen und zur Firmenstruktur, wodurch der Prozess Monate dauern kann.
Ob ein Unternehmen oder eine Person unter die Richtlinie fällt und inwiefern Sorgfaltspflichten umzusetzen sind, kann unter der „RICHTLINIE 2005/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES“ unter Berücksichtigung der Änderung der „RICHTLINIE (EU) 2018/843 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES“, eingesehen werden.